Wenn grundsätzlich der Bedarf auf stationäre Hilfe für eine Hilfeberechtigte oder einen Hilfeberechtigten erkannt wurde, bitten wir die vermittelnde Stelle telefonisch oder persönlich mit uns in Kontakt zu treten.
Wir werden Ihnen unmittelbar Auskunft über die Belegungssituation und über freie oder perspektivisch frei werdende Plätze geben.
Nach Möglichkeit werden wir ein Vorstellungsgespräch mit der Hilfeberechtigten oder dem Hilfeberechtigtem vereinbaren, an dem auch die zuweisende Stelle teilnehmen soll.
Wenn die Notsituation des Hilfeberechtigten eine sofortige stationäre Hilfe im Wohnhaus Briloner Straße erforderlich macht und ein Platz zur Verfügung steht, kann das Hilfeplanverfahren auch nachträglich eingeleitet werden und eine Aufnahme direkt nach dem Vorstellungsgespräch erfolgen.

