Grundlagen für die Ausbildung sind das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG) und die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Altenpflege des Landes NRW (APO-Altenpflege) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in der Altenpflege sind
- die Vollendung des 16. Lebensjahres
- die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Altenpflegeberufes
- a) der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - oder gleichwertiger Bildungsstand
b) der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine Berufsausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene Altenpflegehelferausbildung oder der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum/r SozialhelferIn
Dem Bewerbungsschreiben für die AP-Ausbildung sind beizufügen:
- eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- zwei Lichtbilder (nicht älter als ein Jahr),
- eine beglaubigte Ausfertigung des Schulabschlusszeugnisses oder anderer Nachweise der schulischen Vorbildung, (bei ausländischen Bildunsabschlüssen zusätzlich eine Gleichstellungsurkunde)
- ggf. Nachweis über eine Berufsausbildung
Dem Bewerbungsschreiben für die APH-Ausbildung sind beizufügen:
- eine Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- zwei Lichtbilder (nicht älter als ein Jahr),
- eine beglaubigte Ausfertigung des Schulabschlusszeugnisses (Hauptschule, Abschluss A) und Gleichstellungsurkunde bei ausländischen Bildungsabschlüssen
- Gesundheitszeugnis für die Eignung zum Beruf

Dauer der Ausbildung:
- 3 Jahre
Beginn der Ausbildung:
- jeweils am 1. April

Die Ausbildung umfasst 4600 Unterrichtsstunden und gliedert sich in
- mindestens 2100 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht
- mindestens 2500 Stunden berufspraktische Ausbildung.
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt
- im 1. Ausbildungsjahr in Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der ambulanten Versorgung
- im 2. Ausbildungsjahr stationäre und gerontopsychiatrische Pflege;
- im 3. Ausbildungsjahr in der stationären und geriatrischen Altenhilfe.
Während der berufspraktischen Ausbildung erhält der/die AltenpflegeschülerIn Betreuung und Begleitung durch qualifizierte Pflegefachkräfte und kompetente Lehrkräfte.
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung, bestehend aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil. Die Bezirksregierung stellt nach erfolgreichem Abschluss eine Erlaubnisurkunde über die Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Altenpflegerin" "Staatlich anerkannter Altenpfleger" aus.

