Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundessozialhilfegesetz, das Heimgesetz sowie das Pflegeversicherungsgesetz gelten uneingeschränkt.
Die Interessenvertretung der Bewohner wird zur Zeit durch einen gewählten Angehörigenbeirat wahrgenommen.
Pflegeberatung jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr in der Einrichtung.
Aufnahmeregelungen
Grundsätzlich kann jeder alte oder auf Pflege angewiesene Mensch bei uns im Perthes-Haus leben, unabhängig von der Höhe der Rente oder der Pension.
Wenn Sie Fragen haben - helfen wir Ihnen gerne weiter!

