Der Bewohnerbeirat hat eine Bindegliedfunktion zwischen den BewohnerInnen einerseits und der Einrichtungsleitung und den MitarbeiterInnen des Bodelschwingh-Hauses andererseits. Hier werden - neben den Rückmeldungen aus Kundenbefragungen und Beschwerdeerfassungen - wichtige Hinweise und Anmerkungen, Wünsche und Kritiken aus der Bewohnerschaft geäußert, die zu Veränderungen und Verbesserungen der Abläufe und Leistungsangebote des Hauses in allen Bereichen führen sollen. Weiterhin nehmen BewohnerInnen Einfluss auf die Planung und Gestaltung der Angebote des Sozialdienstes.
Nach Vorgabe des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) wird im Bodelschwingh-Haus ein Bewohnerbeirat mit fünf Personen gewählt, der sich aus den gewählten BewohnerInnen und Ehrenamtlichen bzw. Angehörigen zusammensetzt. Der derzeitige Bewohnerbeirat hat für sich entschieden, einen aus der Tagespflege entsandten Vertreter als Gast mit in den Bewohnerbeirat aufzunehmen, damit dieser Bereich auch vertreten ist und gehört wird.
Die Mitglieder des Bewohnerbeirates tagen regelmäßig und legen die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung fest. Zur Erleichterung der Weitergabe von Informationen, für Beratung und Absprachen hat der Beirat entschieden, den Einrichtungsleiter direkt ab Sitzungsbeginn hinzuzubitten. Ebenso wünschen sich die Mitglieder Schulungen zu aktuellen Themen (z.B. neue gesetzliche Vorgaben und Änderungen) durch den Einrichtungsleiter. In diesem Rahmen gibt der Einrichtungsleiter dem Bewohnerbeirat Gelegenheit zur Mitwirkung, indem er regelmäßig relevante Informationen weitergibt und erläutert. Insbesondere sind das Änderungen der Kostensätze im Vorfeld von Pflegesatzverhandlungen, Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen, Planungen zu umfassenden Baumaßnahmen sowie Informationen über größere Investitionen im Haus. Wichtig ist dem Einrichtungsleiter, dem Bewohnerbeirat regelmäßig Bericht zu erstatten in Vorbereitung auf und nach Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK), durch die Heimaufsicht, von internen und externen Audits. Die Berichtserstattung bezieht sich ebenso z.B. auf die Brandschau durch die Feuerwehr sowie auf Prüfungen aller beweglichen elektrischen Geräte und Prüfungen von Geräten, die unter das Medizinprodukte-Gesetz (MPG) fallen. Weiterhin holt der Einrichtungsleiter beim Bewohnerbeirat Vorschläge für Investitionen für das kommende Jahr ein und erstattet Bericht über getätigte Investitionen.
Anregungen und Wünsche, Kritik und Beschwerden, die Bewohnende an ein Mitglied des Beirates in der Zeit zwischen zwei Sitzungsterminen herangetragen haben, werden dann in der nächsten Sitzung besprochen und nach Möglichkeit geklärt bzw. wird dem Bewohnenden zeitnah eine für ihn akzeptable Lösung angeboten.
Einmal jährlich werden alle BewohnerInnen zu einer Bewohnerversammlung eingeladen (siehe § 20 WTG-DVO). Einige BewohnerInnen bitten ihre Angehörigen dazu.
Diese Versammlung nutzen sowohl der Bewohnerbeirat als auch der Einrichtungsleiter, der vom Beirat dazugebeten wird, einen Tätigkeitsbericht abzugeben (Bewohnerbeirat) und über Abläufe im Haus und (gesetzliche) Änderungen und Neuerungen in für die BewohnerInnen verständlicher und nachvollziehbarer Weise zu informieren (Einrichtungsleiter). In diesem Rahmen informiert die Einrichtungsleitung die Bewohnerschaft auch über die Gewinn- oder Verlustsituation der Einrichtung in allgemeinverständlicher Form.

