Mit dem Hauptkostenträger, dem Landschaftsverband Westfalen - Lippe, Abt. Sozialhilfe wurde je eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für die stationäre und die ambulante Hilfe (Nachbetreuung) abgeschlossen.
Sie beruhen auf den gemäß 79 SGB XII abgeschlossenen Rahmenverträgen (ambulanter und stationärer Bereicht) der Leistungsträger und der Leistungsanbieter.

