Das Adolf-Clarenbach-Haus ist eine Altenhilfeeinrichtung mit liebevoller und familiärer Atmosphäre und gibt ihren insgesamt 81 Bewohnerinnen und Bewohnern das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit in ihrem neuen Zuhause.
Der Träger des Hauses ist das Evangelische Perthes-Werk e.V. in Münster, dieses wiederum Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen, und umfasst eine Vielzahl von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten bzw. mit Suchterkrankungen.

Die Gründung des Adolf-Clarenbach-Hauses (früher Walpurgis-Heim genannt) erfolgte im Jahre 1956, nach Abriss des Gebäudes wurde der Neubau am 01.02.1996 eröffnet, wobei die „Alte Villa" erhalten blieb.
Benannt wurde die Einrichtung nach dem Pfarrer und Superintendenten Adolf Clarenbach aus der Kirchengemeinde in Borgeln / Kreis Soest.
Ihr neues Zuhause liegt in zentraler Nähe des historischen Stadtkerns von Soest. Eine geschmackvolle Ausstattung der Wohn- und Begegnungsräume ist für das Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner wichtig.

Aber erst persönliche Einrichtungsgegenstände schaffen die Vertrautheit und die Geborgenheit der eigenen vier Wände. Zu jedem Ein- und Zweibettzimmer gehört selbstverständlich auch ein behindertengerechtes Badezimmer.
Wohnkultur, das heißt für uns Lebensqualität.
Das Adolf-Clarenbach-Haus ist in U-Form und dreigeschossig gebaut. Hierauf verteilen sich insgesamt 45 groß-zügig und freundlich gestaltete Einzelzimmer (25 - 28 m²) und gleichermaßen 18 Zweibettzimmer (30 - 31 m²). Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, liebgewonnene Möbel und Gegenstände mitzubringen und das Zimmer entsprechend individuell zu gestalten.
Alle Zimmer verfügen selbstverständlich über eine behindertengerechte Nasszelle, einen kleinen Flur mit Garderobe sowie einen Telefon -und Kabelfernsehanschluss. Zu einem großen Teil der Zimmer gehört ein Balkon bzw. eine Terrasse.
Der parkähnlich angelegte Innenhofbereich besticht vom Frühjahr bis zum Herbst durch seine Blumenpracht, besonders zur Zeit der Rosenblüte. Eine weitere Besonderheit ist der liebevoll gestaltete Zierfischteich.
Das freundliche und ausgebildete Fachpersonal nimmt sich tagsüber und auch nachts jeder einzelnen Bewohnerin und jeden Bewohners an.
Dabei erstreckt sich der Dienst nicht nur auf die Hilfe bei den alltäglichen Dingen. Es wird Wert auf die Hilfe zur Selbsthilfe gelegt.
Der alte Mensch wird als Partner der Helfenden gesehen und sein Wohlergehen macht die Qualität unserer Arbeit aus.
Der gemütliche Speisesaal, die Gemeinschaftsräume auf den einzelnen Wohnebenen, der wunderschön gestaltete Garten mit seinem Teich laden zu Begegnungen ein. Vor allem die renovierte, alte Villa bietet ein stilvolles Ambiente für Geselligkeit.


Neben den regelmäßig stattfindenden katholischen und evangelischen Gottesdiensten im Hause stehen die Geistlichen beider Konfessionen selbstverständlich auch zu Gesprächen und seelsorgerischer Begleitung bereit.
Es werden ganztägig verschiedene Gruppenaktivitäten wie z.B. Gymnastik, Gesellschaftsspiele, Bingo, Gesprächskreise, kreatives Gestalten und Ausflüge in die Umgebung sowie individuelle bedürfnisorientierte Einzelbetreuung angeboten. Eine hausinterne Tagesbetreuung ist speziell auf demenzerkrankte Bewohner ausgerichtet. Immer dabei ist die von allen geliebte Therapiehündin Doris.


Dazu bringen bunte Kaffeenachmittage mit selbstgebackenem Kuchen und musikalischer Gestaltung Farbe in den Alltag. Feste wie Weihnachten, Sommerfeste und Geburtstage sind bei uns eine gute Tradition und werden gemeinsam mit Angehörigen gefeiert.
Der hauseigene Friseur und die med. Fußpflege sind weitere Serviceleistungen.
Unsere betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind allen Bewohnern behilflich, an den Aktivitäten teilnehmen zu können.
Wir achten die Würde und das Selbstbestimmungsrecht unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Ihre Wünsche bestimmen unser Handeln, Schwer- und Schwerstpflegebedürftigkeit schränken diesen Grundsatz nicht ein.
Wir leben bewußt unseren christlich-diakonischen Auftrag, respektieren selbstverständlich unterschiedliche Glaubensrichtungen und gehen auf Besonderheiten, die andere Religionen haben, ein.
Insbesondere das Sozialgesetzbuch XI und XII / Wohn- und Teilhabegesetz NRW gelten uneingeschränkt.

